Stammheim gewinnt gegen Kornwestheim vor dem Bundesverwaltungsgericht

Stammheimer Bürger gewinnt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und zwingt Kornwestheim in die Knie

[Februar 2021]

Seit Jahrzehnten schwelt der Lärmkonflikt an der Gemeindegrenze zwischen Kornwestheim und Stuttgart-Stammheim: Kornwestheim siedelt Industrie- und Gewerbegebiete südlich des Rangierbahnhofs und neben dem Containerbahnhof an. Ziel ist ein riesiges „Güterverkehrszentrum von zusätzlich ca. 100 Hektar mit vornehmlich Logistikbetrieben, die den Transport von Waren auf Schiene und Straße anbieten. Ökologisch grundsätzlich gut, nur am völlig falschen Ort - denn das bedeutet für die gewachsene Wohnbebauung in Stuttgart-Stammheim, nur einen Steinwurf entfernt von diesem Areal und der B27a, vor allem: Lärm, Dreck, LKW-Verkehr, und das rund um die Uhr.

Einem Stammheimer Bürger wurde es zu viel, als er erfuhr, dass keine 100 m von seinem Wohnhaus mit Garten entfernt neue Industrie- und Gewerbegebiete in einer Größe von insgesamt sieben Hektar ausgewiesen werden sollten. Er erhob bei der Stadt Kornwestheim Einwendungen gegen den Bebauungsplan „Im Containerbahnhof Süd“ und klagte vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

Das sprach sich schnell herum - und viele Stammheimer unterstützten ihn finanziell und bekundeten ihre Solidarität. Schnell war es nicht mehr nur „sein“ Verfahren. Der ortsansässige Bürgerverein bildete aus seinen Reihen eine Initiative, die für den Rechtsstreit alte Zeitungsartikel sichtete, Fakten aufbereitete und auf unglaubliche Verwicklungen stieß.

So stellte sich beispielsweise heraus, dass ein Bebauungsplan, auf dessen Areal „Sieben Morgen“ die Stadt Stuttgart „familienfreundliches Wohnen“ angeboten und jegliches Gewerbe explizit in den Notarverträgen ausgeschlossen hatte, teilweise als „Mischgebiet“ ausgewiesen wurde, um der Stadt Kornwestheim zu ermöglichen, den neuen Containerbahnhof und das Güterverkehrszentrum „lauter“ zu planen. Hintergrund war wohl, dass die Stadt Stuttgart heilfroh war, dass der alte Güterbahnhof aus der Heilbronner Straße heraus an der äußersten Stadtgrenze auf Kornwestheimer Gemarkung seinen neuen Platz fand. Dafür kam man der Nachbargemeinde entgegen und ermöglichte ihr durch diesen „Trick“ die Ansiedlung des lärmenden und dreckigen Gewerbes – auf Kosten der eigenen Bevölkerung Stuttgart-Stammheims!

Wenig überraschend gewann der Kläger das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof im Juni 2019. Das Gericht stellte fest, dass die Industriegebiete Kornwestheims in unmittelbarer Nachbarschaft der gefestigten Wohnbebauung rechtswidrig, weil deutlich zu laut, waren. Und es richtete auch deutliche Worte in Richtung der „beigeladenen“ Stadt Stuttgart: Die damalige Festsetzung der reinen Wohnbebauung „Sieben Morgen“ als Mischgebiet war offensichtlich ein „Etikettenschwindel“ und damit rechtswidrig und nichtig.

Grundlage des Urteils des Verwaltungsgerichts waren aktuelle Urteile des Bundesverwaltungsgerichts. Dennoch ging die Stadt Kornwestheim in Revision.

Die Verhandlung fand am Donnerstag, 18.02.2021, statt. Für die Verhandlung im altehrwürdigen Gerichtssaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hatte die Revisionsführerin, die Stadt Kornwestheim, personell ordentlich aufgefahren: Es erschien der Baubürgermeister Kornwestheims, Daniel Güthler, in Begleitung gleich mehrerer Rechtsanwälte. Unterstützt wurde er von Rechtsbeiständen einer Beigeladenen, der Eigentümerin des Areals, die „Im Bereich Containerbahnhof Süd“ inzwischen eine „Multifunktionshalle“ errichtet und an Porsche verpachtet hatte. Die ebenfalls beigeladene Stadt Stuttgart blieb dem Verfahren bezeichnenderweise fern. Für den Kläger, der aufgrund seines Alters in Coronazeiten nicht nach Leipzig reisen wollte, erschienen die Vorsitzende des Bürgervereins Stuttgart-Stammheim, Dr. Anne Gabius, und die von den Stammheimern beauftragte Rechtsanwältin Dr. Helena Wirsing, sowie einige engagierte Bürger Stammheims als Zuhörer.

Der Senat machte mit der Stadt Kornwestheim „kurzen Prozess“. In weniger als 45 Minuten erteilte er der Rechtsauffassung der Stadt Kornwestheim und dem Bebauungsplan „Im Bereich Containerbahnhof Süd“ insgesamt eine Absage. Die Versuche Kornwestheims, den Bebauungsplan „plan erhaltend“ (soll heißen: nicht das, was im Plan steht, sondern das, was die Gemeinde wollte, gilt…) auszulegen und damit zu retten, waren zum Scheitern verurteilt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Stadt Kornwestheim mit der Festsetzung gleich mehrerer Industrie- und Gewerbegebiete in unmittelbarer Nähe zur schützenswerten Wohnbebauung die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten hatte. Die Vertreter des Klägers ließen es sich nicht nehmen, der Urteilsverkündung beizuwohnen, die noch am gleichen Tag, einige Stunden nach der Verhandlung, stattfand. Nach über sechs Jahren, nach Mediations-Versuchen, zahlreichen Lärmgutachten, Gerichtsverhandlungen, Unterschriftenlisten, unzähligen Treffen mit der Initiative und dem Bürgerverein, Gesprächen mit Anwohnern, Briefen an die Politik und Verwaltung beider Kommunen, Leserbriefen in der Zeitung, durch die Stuttgarter Verwaltung ignorierte Anfragen des immer unterstützenden Stammheimer Bezirksbeirats und einem hohen finanziellen Aufwand war dieser Erfolg eine wahre Genugtuung.

Wie geht es weiter?

Der Bebauungsplan „Im Bereich Containerbahnhof Süd“ wurde für unwirksam erklärt. Damit entfällt die Rechtsgrundlage der Baugenehmigung für die bereits bestehende „Multifunktionshalle“. Diese Halle, ein riesiger schwarzer Kasten, in der Porsche Autoteile lagert und bestimmte Teile vormontiert, wird derzeit im 3-Schichtbetrieb betrieben. Tag und Nacht fahren hunderte LKWs an die Laderampen. Die Halle reflektiert den Lärm der tiefer gelegenen B27a. Ohne massive Aufstockung des bestehenden Lärmschutzes und einer Einschränkung des Betriebsablaufs können die maßgeblichen Lärmwerte nicht eingehalten werden. Welche Maßnahmen konkret in Betracht kommen, werden Fachleute berechnen müssen, aber eines ist sicher: Der Stammheimer Bevölkerung muss nach diesem Sieg endlich der Lärmschutz zuteil werden, der einer Wohnbebauung rechtlich gebührt.

Auch bei der Stadt Stuttgart sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Sie kann – nach den deutlichen Worten des Verwaltungsgerichtshofes bezüglich des „falschen Mischgebiets“ „Sieben Morgen“ – diesen Bebauungsplan nicht mehr sehenden Auges anwenden. Hier muss der Gemeinderat dringend einen neuen Bebauungsplan aufstellen und die grobe Verfehlung ihrer Vorgänger offiziell korrigieren.

Blick in die Zukunft

Die Stammheimer werden sich auch künftig gegen die heranrückende Aufsiedlung von Industrie und Gewerbe in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnbebauung zur Wehr setzen. Ein weiteres Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gegen den Bebauungsplan „Im Bereich Sigelstraße“ ist bereits anhängig. Hier rechnet der Antragsteller im 2. oder 3. Quartal 2021 mit der mündlichen Verhandlung - und die Erfolgsaussichten sind ebenfalls gut.

Die Hoffnung, den Lärmkonflikt gütlich und ohne die Einschaltung von Gerichten und Anwälten beilegen zu können, haben die Stammheimer angesichts der rüden und rücksichtslosen Haltung der Stadt Kornwestheim und der fehlenden Unterstützung durch die (eigene!) Stadt Stuttgart längst aufgeben müssen.